Wichtige Neuerung:

im August 2020 wurde eine neue Beschränkung für Diisocyanate im Rahmen von REACH gesetzlich verabschiedet. Diese Beschränkung gilt für alle Produkte, die freie Diisocyanate in Konzentrationen von 0,1 Prozent und mehr enthalten. Sie legt sowohl die Notwendigkeit einer obligatorischen Schulung aller Mitarbeiter im Umgang mit solchen Produkten als auch zusätzliche Kennzeichnungspflichten fest. Sie kann in allen EUSprachen auf EUR-Lex, die Website der Europäischen Union, die Zugang zum EU-Recht bietet, nachgelesen werden.

Das umfassende Schulungsprogramm ist auf einer Online-Plattform verfügbar, die am 1. November 2021 offiziell gestartet wurde und über www.safeusediisocyanates.eu erreichbar ist.

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Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Der Stoff ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.

Gefahrenpiktogramme

GHS07 

Signalwort Gefahr

Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:

Hexamethylenediisocyanate, Oligomere
Reaktionsmasse aus Bis(1,2,2,6,6-pentamethyl-4-piperidyl)-sebacat und Methyl-1,2,2,6,6- pentamethyl-4-piperidyl-sebacat

Gefahrenhinweise

H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H335 Kann die Atemwege reizen.
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.